Leistungsvereinbarung (SGB IX)
Leistungsvereinbarung (SGB IX): Vertragliche Grundlage für Assistenz- und Teilhabeleistungen
Eine Leistungsvereinbarung nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist ein verbindlicher Vertrag zwischen einem Leistungsträger – etwa der Eingliederungshilfe – und einem Leistungserbringer, beispielsweise einem Assistenzdienst. Sie regelt die inhaltlichen, qualitativen und finanziellen Bedingungen, unter denen Leistungen zur Teilhabe und Assistenz erbracht werden dürfen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität in der Unterstützung sicherzustellen und die Rechte der Leistungsberechtigten zu schützen.
In einer Leistungsvereinbarung werden unter anderem die Art der angebotenen Leistungen, der Personenkreis, der Leistungsumfang, die personellen und fachlichen Anforderungen sowie die Vergütung festgelegt. Sie dient damit als rechtlicher Rahmen, innerhalb dessen Assistenzdienste ihre Arbeit anbieten können. Für die Bewilligung von Leistungen durch den Leistungsträger ist eine gültige Leistungsvereinbarung zwingende Voraussetzung.
Leistungsvereinbarungen entstehen in Abstimmung zwischen dem Leistungsträger und dem Assistenzdienst. Dabei wird geprüft, ob der Dienst alle erforderlichen fachlichen Standards erfüllt, die Qualifikationen des Personals nachweist und ein geeignetes Konzept zur Erbringung der Leistungen vorlegt. Erst nach Abschluss dieser Vereinbarung kann der Dienst offiziell Assistenzleistungen im Auftrag des Leistungsträgers durchführen und abrechnen.
Für Menschen mit Behinderungen schafft die Leistungsvereinbarung Sicherheit und Qualität. Sie gewährleistet, dass die erbrachten Unterstützungsleistungen bestimmten Standards entsprechen und dass Kostentransparenz besteht. Gleichzeitig dient sie als Grundlage für eine faire Vergütung der Assistenzdienste, die dadurch Planungssicherheit und Verlässlichkeit in ihrer Arbeit erhalten.
Seiler Assistenz arbeitet auf Basis solcher Leistungsvereinbarungen und erfüllt die hohen Qualitätsanforderungen der Leistungsträger. Dadurch ist sichergestellt, dass Klientinnen und Klienten Leistungen erhalten, die fachlich fundiert, transparent geregelt und rechtlich abgesichert sind – für eine Assistenz, die Verlässlichkeit und Vertrauen schafft.
