Mobilitätsassistenz (SGB IX und SGB XII)

Mobilitätsassistenz (SGB IX und SGB XII):
Unterstützung für selbstständige Fortbewegung und gesellschaftliche Teilhabe

Mobilitätsassistenz nach den Sozialgesetzbüchern SGB IX und SGB XII ist eine spezielle Unterstützungsleistung, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen dabei hilft, sich sicher und eigenständig fortzubewegen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ziel der Mobilitätsassistenz ist es, Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderungen an ihrer Mobilität hindern, und ihnen dadurch mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung im Alltag zu ermöglichen. Die Mobilitätsassistenz umfasst eine Vielzahl an Hilfestellungen, wie etwa die Begleitung bei Wegen des täglichen Lebens – sei es zum Arzt, zur Arbeit, zum Einkaufen oder zu Freizeitaktivitäten. Sie ermöglicht den Betroffenen, sich in ihrer Umgebung zu bewegen und aktiv am sozialen und beruflichen Leben teilzunehmen, ohne auf zusätzliche Hilfe von Angehörigen oder Dritten angewiesen zu sein.

Die Mobilitätsassistenz wird je nach individuellem Bedarf gestaltet und kann eine umfassende Beratung zur barrierefreien Fortbewegung, das Training der Orientierung im öffentlichen Raum oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beinhalten. Dabei spielen die Bedürfnisse und Fähigkeiten der unterstützten Person eine zentrale Rolle. So wird beispielsweise Menschen mit Sehbehinderung das sichere Überqueren von Straßen oder das Erkennen von Umgebungsgeräuschen vermittelt, während Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gezielt bei der Handhabung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen unterstützt werden. Ziel ist es, den Betroffenen so viel Eigenständigkeit wie möglich zu ermöglichen und sie auf die Herausforderungen der selbstständigen Fortbewegung vorzubereiten.

Finanziert wird die Mobilitätsassistenz häufig durch die Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB IX oder SGB XII, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. Voraussetzung für die Unterstützung ist in der Regel eine Bedarfsfeststellung, die den individuellen Mobilitätsbedarf ermittelt und festlegt, welche Leistungen erforderlich sind, um eine aktive und sichere Fortbewegung zu gewährleisten. Die Finanzierung durch öffentliche Mittel erleichtert es den Betroffenen, die benötigte Mobilitätsassistenz in Anspruch zu nehmen und so ihre Unabhängigkeit zu stärken.

Für Assistenzdienste ist die Mobilitätsassistenz eine bedeutende Leistung, da sie den betreuten Menschen eine selbstständige Lebensführung und soziale Integration ermöglicht. Die Unterstützung durch eine Mobilitätsassistenz schafft nicht nur eine größere Sicherheit im Alltag, sondern trägt auch zur Steigerung des Selbstvertrauens und der Lebensqualität der betroffenen Personen bei. Die Mobilitätsassistenz nach SGB IX und SGB XII leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und bietet Menschen mit Hilfebedarf die Möglichkeit, sich frei und selbstbestimmt zu bewegen, ihre individuellen Ziele zu verfolgen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

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