Pflegegradüberleitung in die Assistenz
Pflegegradüberleitung in die Assistenz: Verbindung von Pflege- und Teilhabeleistungen
Die Pflegegradüberleitung in die Assistenz beschreibt den Prozess, bei dem bereits anerkannte Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung mit Leistungen der Assistenz, insbesondere nach dem SGB IX oder SGB XII, kombiniert oder aufeinander abgestimmt werden. Ziel dieser Überleitung ist es, Menschen mit Behinderungen eine ganzheitliche Unterstützung zu ermöglichen, die sowohl pflegerische als auch assistenzbezogene Bedarfe abdeckt.
Ein anerkannter Pflegegrad ist oft die Grundlage für den Anspruch auf verschiedene Unterstützungsformen. Während die Pflegeversicherung nach dem SGB XI vor allem körperbezogene Pflegehandlungen, medizinische Versorgung und hauswirtschaftliche Hilfe fördert, konzentriert sich die Assistenz auf Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Integration. In der Praxis überschneiden sich diese Bereiche häufig, etwa wenn eine Person sowohl pflegerische Unterstützung als auch Hilfe im Alltag, bei der Kommunikation oder bei der Freizeitgestaltung benötigt.
Die Pflegegradüberleitung in die Assistenz dient dazu, Zuständigkeiten und Leistungen klar zu regeln. Dazu arbeiten Pflegekassen, Eingliederungshilfe und gegebenenfalls weitere Leistungsträger zusammen, um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden und eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Im Rahmen eines Teilhabeplanverfahrens wird geprüft, welche Bedarfe durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden und welche in den Zuständigkeitsbereich der Assistenz fallen.
Für Menschen mit Assistenzbedarf bedeutet die Pflegegradüberleitung eine erhebliche Erleichterung, da sie ihre Unterstützung nicht mehrfach beantragen müssen und eine koordinierte Leistungserbringung erhalten. Sie profitieren von einem klar strukturierten Leistungsplan, der alle relevanten Bereiche des täglichen Lebens berücksichtigt.
Assistenzdienste wie Seiler Assistenz begleiten ihre Klientinnen und Klienten bei diesem Prozess, stimmen sich mit den beteiligten Kostenträgern ab und stellen sicher, dass bestehende Pflegeansprüche optimal mit Assistenzleistungen verknüpft werden. So entsteht eine individuell angepasste Unterstützung, die Pflege und Teilhabe harmonisch miteinander verbindet.
