Schulbegleitung und Bildungsassistenz (SGB VIII und SGB IX)

Schulbegleitung und Bildungsassistenz (SGB VIII und SGB IX):
Unterstützung für inklusives Lernen und schulische Teilhabe

Schulbegleitung und Bildungsassistenz sind spezielle Unterstützungsformen, die Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen ermöglichen, aktiv und selbstständig am schulischen Alltag teilzunehmen. Diese Leistungen werden gemäß den Sozialgesetzbüchern SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) erbracht und zielen darauf ab, Barrieren im schulischen Umfeld zu überwinden und eine individuelle Unterstützung zu bieten, die die schulische Teilhabe und den Lernerfolg fördert. Schulbegleiter oder Bildungsassistenten unterstützen die betroffenen Schüler im Unterricht und bei schulischen Aktivitäten, indem sie individuell auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Schüler eingehen.

Die Aufgaben der Schulbegleitung und Bildungsassistenz sind vielseitig und werden an die Bedürfnisse des jeweiligen Schülers angepasst. Sie reichen von Hilfestellungen bei der Bewältigung des Schulwegs und der Orientierung im Schulgebäude über die Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgaben bis hin zur Förderung sozialer Interaktionen mit Mitschülern. Für Schüler mit körperlichen Einschränkungen kann die Unterstützung beispielsweise beim Schreiben, bei der Nutzung technischer Hilfsmittel oder bei der Mobilität im Schulgebäude erforderlich sein. Für Schüler mit Lern- oder Konzentrationsschwierigkeiten übernehmen Bildungsassistenten häufig eine strukturierende und motivierende Rolle, um den schulischen Anforderungen gerecht zu werden und den individuellen Lernerfolg zu fördern.

Die Kosten für Schulbegleitung und Bildungsassistenz werden je nach Bedarf und Situation durch die Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder durch die Rehabilitationsträger im Rahmen von SGB IX übernommen. Um eine Schulbegleitung zu erhalten, wird in der Regel ein Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt. Daraufhin wird der individuelle Unterstützungsbedarf festgestellt, und die Art sowie der Umfang der Begleitung werden festgelegt. Diese gezielte Förderung ermöglicht es Schülern mit besonderen Bedürfnissen, ihre Bildungschancen zu nutzen und erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, was einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und Chancengleichheit im Bildungswesen leistet.

Für Assistenzdienste ist die Schulbegleitung und Bildungsassistenz eine zentrale Aufgabe, um die Integration von Schülern mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen im Schulalltag zu gewährleisten. Die Unterstützung durch geschulte Begleiter trägt dazu bei, das Selbstvertrauen der Schüler zu stärken, ihre Fähigkeiten zu fördern und ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am Schulalltag zu ermöglichen. Insgesamt sind Schulbegleitung und Bildungsassistenz unverzichtbare Maßnahmen, die Inklusion und Teilhabe im Bildungsbereich fördern und den betroffenen Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Lernen ermöglichen.

 

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